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Eine erwachsenen Hand übergibt ein Modellhaus an Kinderhände. Im Hintergrund ist das reale Haus zu sehen

Veröffentlicht am 10.12.25 von Redaktion

Allgemein

Haus steuerfrei vererben: Immobilie clever übertragen

Ein Eigenheim ist oft der größte Vermögenswert im Leben. Doch was passiert damit im Erbfall? Wer sein Haus steuerfrei vererben möchte, muss frühzeitig planen. Die gute Nachricht: Mit rechtzeitiger Schenkung, kluger Nutzung von Freibeträgen und einem Nießbrauchrecht lassen sich viele Steuern vermeiden und Streit unter Erben ebenso.

Warum frühzeitig handeln sich lohnt

Wer zu Lebzeiten nichts regelt, überlässt dem Gesetz die Kontrolle über sein Vermögen. Das kann zu Konflikten führen, gerade bei Immobilien, die sich nicht einfach aufteilen lassen. Wer hingegen plant, kann:

  • ein Haus steuerfrei vererben oder verschenken
  • mehrere Freibeträge nutzen
  • emotionale Sicherheit schaffen
  • seinen Lebensabend in Ruhe gestalten

Haus verschenken statt vererben: Der steuerliche Vorteil

Rechtlich handelt es sich bei der Übertragung eines Hauses zu Lebzeiten um eine Schenkung. Diese unterliegt, wie ein Erbe, der Steuerpflicht. Der entscheidende Unterschied: Bei Schenkungen kannst du alle zehn Jahre die Freibeträge erneut nutzen. So lässt sich ein Haus oft vollständig steuerfrei übertragen, wenn du früh genug beginnst.

Steuerliche Freibeträge bei Hausübertragungen

Wie viel du steuerfrei vererben oder verschenken kannst, hängt von der Beziehung zum Empfänger ab:

Beispiel: Wer seinem Kind ein Haus im Wert von 380.000 € schenkt, zahlt keine Steuer, vorausgesetzt, es gab in den letzten zehn Jahren keine weiteren Schenkungen.

Haus übertragen und weiter darin wohnen: Das Nießbrauchrecht

Viele Eigentümer möchten ihr Haus zwar zu Lebzeiten übertragen, aber dennoch darin wohnen bleiben oder Mieteinnahmen erhalten. Die Lösung: Nießbrauch. Mit einem Nießbrauchrecht sicherst du dir lebenslang das Nutzungsrecht, obwohl das Eigentum bereits übertragen wurde.

Vorteile des Nießbrauchs:

  • Nutzung der Immobilie bleibt bei dir
  • Steuerlicher Wert der Schenkung sinkt
  • Das Haus lässt sich oft komplett steuerfrei übertragen

Unterschied zwischen Vererben und Verschenken

Wer also sein Haus steuerfrei vererben will, sollte frühzeitig über eine Schenkung mit Nießbrauch nachdenken, denn das bringt finanzielle wie emotionale Vorteile.

Typische Fehler vermeiden

Wer seine Immobilie ohne fachliche Beratung verschenkt oder vererbt, riskiert unnötige Steuern oder rechtliche Unsicherheit.

Vermeide folgende Fehler:

  • Zu späte Schenkung ohne Fristen zu beachten
  • Kein Nießbrauch trotz Eigenbedarf
  • Ungleiche Verteilung unter mehreren Kindern
  • Fehlende notarielle Beurkundung
  • Keine Rückforderungsklausel bei Pflegebedarf

Rückforderungsklausel: Absicherung für den Schenker

Viele Eigentümer sorgen sich: „Was passiert, wenn ich mein Haus verschenke und später selbst in Not gerate?“ Die Lösung heißt Rückforderungsvorbehalt. Dabei sicherst du dir vertraglich das Recht, die Immobilie im Extremfall zurückzufordern, etwa bei Pflegebedürftigkeit oder finanziellen Schwierigkeiten. Ein Rückforderungsvorbehalt wird notariell im Schenkungsvertrag festgehalten und bietet dir maximale Absicherung trotz Eigentumsübertragung.

Unser Rat: Auch emotionale Sicherheit zählt. Mit klaren Regeln im Schenkungsvertrag schützt du dich und sorgst für ein gutes Gefühl bei allen Beteiligten.

Fazit: Haus steuerfrei vererben – möglich mit Planung und Fingerspitzengefühl

Ein Haus zu übertragen ist mehr als nur ein juristischer Akt, es ist auch ein emotionaler. Wer vorausschauend plant, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch Klarheit und Sicherheit für die ganze Familie schaffen.

Unser Tipp: Lass dich rechtzeitig von einem Fachanwalt oder Notar  beraten. Je früher du dein Haus zu Lebzeiten regelst, desto mehr Gestaltungsspielraum hast du.

FAQ: Häufige Frage

Muss ich einen Notar einschalten?

Ja, die Übertragung eines Hauses, ob als Erbe oder Schenkung, muss immer notariell beurkundet werden.

Kann ich mein Haus an mehrere Personen gleichzeitig verschenken?

Ja, zum Beispiel an mehrere Kinder. Wichtig ist eine klare Regelung der Anteile und eventuell Ausgleichszahlungen.

Gilt das Nießbrauchrecht auch für vermietete Immobilien?

Ja. Du kannst Mieteinnahmen weiterhin erhalten, auch wenn du das Haus bereits übertragen hast.

Wie oft kann ich etwas steuerfrei verschenken?

Alle zehn Jahre kannst du die vollen Freibeträge erneut nutzen – vorausgesetzt, der Wert der Immobilie liegt innerhalb der Grenze.

Was, wenn ich später Pflege benötige?

Wenn du bedürftig wirst, kannst du unter Umständen eine Rückforderung der Schenkung geltend machen, das muss allerdings vertraglich geregelt sein.

Immobilienbewertung: Warum der Verkehrswert entscheidend ist

Egal, ob du dein Haus vererben oder verschenken möchtest, der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie ist die Basis für die steuerliche Bewertung. Finanzämter prüfen anhand von Lage, Grundstücksgröße, Baujahr und Ausstattung, wie viel deine Immobilie wert ist. Dieser Wert entscheidet letztlich, ob du innerhalb des Freibetrags bleibst oder nicht.

Tipp: Lass vor der Schenkung eine professionelle Immobilienbewertung erstellen durch einen Sachverständigen oder Makler. Damit vermeidest du Nachforderungen oder Streit mit dem Finanzamt.