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Familie mit Kind spart Geld in einem Sparschwein

Veröffentlicht am 03.08.23 von Redaktion

Finanzierung

Wer bekommt Baukindergeld 2023?

Seit Juni 2023 ist das Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Kraft getreten. Wer hat Anspruch auf die Förderung und wie könnt ihr die Förderung beantragen? Wir klären auf.

Das neue Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist der Nachfolger des Ende 2022 ausgelaufenen Baukindergeld und soll ebenso Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen unterstützen. Bei den Fördervoraussetzungen und den Konditionen gibt es allerdings Unterschiede zum Vorgänger.

Ein großer Unterschied zwischen dem WEF und dem Baukindergeld besteht bspw. bei den zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes. So betrug das Fördervolumen für das Baukindergeld 9,9 Milliarden Euro für die fünfjährige Laufzeit. Für das neue Programm stellt der Bund 350 Millionen Euro im Jahr bereit.

Was wird beim Wohneigentum für Familien gefördert?

Gefördert wird der Neubau eines selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohngebäudes. Auch der Erstkauf ist innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme noch förderfähig.

Das Wohngebäude muss zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen.

Es muss:

  • den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 haben
  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Bau eines Wohngebäudes
  • die Kosten für die Planung und Baubegleitung durch Experten
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung

Anders als beim vorherigen Baukindergeld könnt ihr für den Kauf einer Bestandsimmobilie in diesem Programm keine Fördermittel bekommen.

Wer kann die Förderung Wohneigentum für Familien beantragen? 

Die Förderung erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Zum Zeitpunkt des Antrages hat mindestens ein Kind in eurem Haushalt das 18. Lebensjahr noch nicht beendet
  • Euer jährliches Haushaltseinkommen darf mit einem Kind 60.000 Euro nicht übersteigen, bei jedem weiteren Kind plus 10.000 Euro
  • Ihr wohnt selbst in der Wohnimmobilie
  • Ihr dürft keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen
  • Ihr müsst Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnimmobilie sein (mind. 50 % Miteigentumsanteil)
  • Ihr dürft das Vorgängerprogramm „Baukindergeld“ nicht in Anspruch genommen haben

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass ihr einen Energieeffizienz-Experten einbindet.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Förderprogramm können Familien und Alleinerziehende einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen erhalten. Bei einer Zinsbindung von zehn Jahren beträgt der Zinssatz 0,85 Prozent für eine Kreditlaufzeit von bis zu 35 Jahren (Stand: 31.07.2023). Es gibt keine direkten Zuschüsse und auch keine Tilgungszuschüsse.

Die aktuellen Zinssätze zu verschiedenen Laufzeiten findet ihr auf der zugehörigen Internetseite der KfW.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für das Förderprogramm zuständig und ihr könnt dort das Programm auch beantragen.

Welche Konditionen gelten beim Wohneigentum für Familien?

Die Kredithöhe beim Wohneigentum für Familien ist abhängig von der Förderstufe, die ihr mit der Immobilie erreicht – sprich wie energieeffizient und nachhaltig eure Immobilie ist. Die Höhe variiert zusätzlich, wie viele Kinder unter 18 Jahren in eurem Haushalt leben und wie hoch euer Haushaltseinkommen ist.

Als Kinder berücksichtigt werden:

  • leibliche Kinder,
  • angenommene Kinder (zum Beispiel Adoptivkinder),
  • Pflegekinder,
  • Stiefkinder.

Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, gibt es keine Förderung.

Anhand dieser Einflüsse beträgt die Förderung zwischen 140.000 und 240.000 Euro.

Es werden zwei Förderstufen unterschieden: 

  • Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude muss den Effizienzhausstandard 40 und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Ein Zertifikat ist nicht erforderlich. 
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Hier gelten dieselben Anforderungen. Darüber hinaus muss ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. 

In der nachfolgenden Tabelle erhaltet ihr eine Übersicht, über Staffelung der Kredithöchstbeträge und des anzurechnenden Haushaltseinkommens nach Kinderzahl und Förderstufe. 

Übersicht, über Staffelung der Kredithöchstbeträge und des anzurechnenden Haushaltseinkommens nach Kinderzahl und Förderstufe. 

Was müsst ihr bei der Antragstellung für das Förderprogramm beachten?

Für die Antragstellung der Förderung müsst ihr einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Außerdem ist der Antrag vor Beginn des Vorhabens bei einem frei wählbaren Kreditinstitut (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler) zu stellen.

Alle Informationen zu notwendigen Unterlagen hat die KfW in einem Merkblatt zusammengestellt. 

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