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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein Begriff, der sich auf das Recht bezieht, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen. Es ermöglicht es einer Person oder einem Unternehmen, ein Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten, das einem anderen gehört. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer eine regelmäßige Gebühr, die Erbbauzins genannt wird, für die Nutzung des Grundstücks. Das Erbbaurecht wird in einem Erbbaurechtsvertrag festgehalten, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Das Erbbaurecht kann für einen langen Zeitraum, oft bis zu 99 Jahren, vereinbart werden. Nach Ablauf dieser Zeit geht das Eigentum am Gebäude automatisch auf den Grundstückseigentümer über. Das Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, auch ohne eigenes Grundstück ein Haus oder eine Immobilie zu besitzen und zu nutzen. Es ist eine interessante Option für diejenigen, die langfristig planen und dennoch von den Vorteilen des Immobilienbesitzes profitieren möchten.