Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – sind Gebühren, die Banken verlangen, wenn du einen genehmigten Kredit nicht sofort abrufst, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt nutzt. Die Bank stellt dir das Geld bereit, kann es aber nicht anderweitig verwenden oder verzinsen. Als Ausgleich für diesen „Reservierungsservice“ erhebt sie Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
Wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Bereitstellungszinsen werden nicht sofort fällig. Die meisten Banken gewähren dir eine sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit, die je nach Kreditinstitut zwischen 3 und 12 Monaten liegt. Innerhalb dieser Frist kannst du das Darlehen abrufen, ohne zusätzliche Kosten zu zahlen.
Erst nach Ablauf dieser Frist fallen Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens an. Das ist besonders relevant bei:
- Neubauprojekten, bei denen die Auszahlung in Etappen erfolgt
- Sanierungen, die sich über Monate ziehen
- Verzögerungen beim Kauf, z. B. durch Notartermine oder Genehmigungen
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?
Die Höhe der Bereitstellungszinsen liegt in der Regel bei 0,25 % pro Monat, also 3 % pro Jahr. Das klingt zunächst nicht viel, kann sich aber schnell summieren. Ein Beispiel:
- Du hast ein Darlehen über 300.000 €, davon sind 100.000 € noch nicht abgerufen.
- Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit zahlst du monatlich 250 € Bereitstellungszinsen – zusätzlich zu deinen regulären Kreditkosten.
Warum gibt es Bereitstellungszinsen?
Die Bank kalkuliert mit dem vereinbarten Zinssatz ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung. Wenn du das Geld nicht abrufst, entgehen ihr diese Einnahmen. Bereitstellungszinsen sind also eine Art Entschädigung für die Bereitstellung des Kapitals, das du jederzeit abrufen könntest.
Tipps, wie du Bereitstellungszinsen vermeiden oder reduzieren kannst
- Längere bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren
Wenn du weißt, dass dein Bauvorhaben länger dauert, verhandle mit der Bank über eine längere Frist – z. B. 12 statt 6 Monate. - Auszahlungen frühzeitig planen
Koordiniere mit deinem Bauträger oder Architekten, wann welche Beträge benötigt werden, und rufe sie rechtzeitig ab. - Klausel mit dem Bauträger vereinbaren
Halte im Vertrag fest, dass der Bauträger bei Verzögerungen für Bereitstellungszinsen haftet – das schützt dich vor unnötigen Kosten. - Kredit splitten
Teile dein Darlehen in mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Abrufzeitpunkten – so vermeidest du Zinsen auf nicht benötigte Beträge. - Bausparvertrag prüfen
Bei einem Bausparvertrag fallen oft keine Bereitstellungszinsen an – eine Alternative zur klassischen Baufinanzierung.
- Agio
- Annuität
- Anschlussfinanzierung
- Ausfallbürgschaft
- Aval
- Baufinanzierung
- Beleihungsauslauf
- Darlehensantrag
- Darlehensbewilligung
- Effektivzins
- Forward-Darlehen
- Fremdkapital
- Gleitzinsdarlehen
- Grundschuld
- Grundschuldabtretung
- Haushaltspauschale
- Hypothek
- KfW
- Konditionen
- Kreditfähigkeit
- Kreditvertrag
- Laufzeit
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nominalzins
- Realkredit
- Sollzinsen
- Tilgung
- Tilgungsrate
- Variabler Zins
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Wohnungsbauförderung
- Zinsbindung
- Zwangsversteigerung